Das eigene Einkommen gewährleistet oder begrenzt maßgeblich die Selbstständigkeit, Unabhängigkeit, Selbstbestimmung und gesellschaftliche Teilhabe jeder Bürgerin und jedes Bürgers. Die Höhe des Alterseinkommens ist ausschlaggebend dafür, ob der in der Erwerbsphase erworbene Lebensstandard im Alter weiter aufrechterhalten, ob die bisherigen Wohnverhältnisse unverändert bleiben sowie wesentliche Freizeitgestaltungs-, Bildungs- und Kulturerlebnisse beibehalten werden können oder ob materielle Einschränkungen im Alter hingenommen werden müssen.

Materielle Einschränkungen im Alter beeinträchtigen bundesweit und auch in Sachsen infolge langanhaltender Arbeitslosigkeit und der bereits vollzogenen sowie der gesetzlich bis zum Jahre 2030 vorprogrammierten einschneidenden Veränderungen in der materiellen Alterssicherung die Lebensverhältnisse der überwiegenden Mehrheit der älteren Generation.

Da in Sachsen die Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung für 98,8 % der ab 65-jährigen Bevölkerung die Quelle des überwiegenden Lebensunterhaltes - für viele von ihnen die einzige Quelle - bilden, werden deren Lebensverhältnisse und ihre Lebensqualität hauptsächlich von der Entwicklung der gesetzlichen Renten geprägt. Im Jahre 2009 waren das 1.110.297 Empfänger/-innen einer Rente wegen Alters, darunter 59,5 % Frauen. In diesem Jahr betrugen die durchschnittlichen monatlichen Zahlbeträge der Altersrenten von Frauen 705 Euro und von Männern 1.080 Euro. Im Vergleich mit den durchschnittlichen Zahlbeträgen in den anderen Bundesländern nehmen die Altersrenten der Männer aus Sachsen den 6. und die der Frauen den 2. Rangplatz ein.

In Abhängigkeit von der individuellen Beitragsleistung und der Zahl der zurückgelegten Versicherungsjahre differenzieren sich in Sachsen wie bundesweit die Rentenzahlbeträge. Deutlich erkennbar sind bei den Altersrenten die Defizite der Frauen gegenüber den Männern. Die sogenannte verfügbare Standardrenten (2009 = 977 Euro) wird von den Durchschnittsrenten der Männer (1.080 Euro) um 103 Euro übertroffen, die durchschnittlichen Zahlbeträge der Frauen (705 Euro) liegen um 272 Euro darunter. Unter dem Niveau der verfügbaren Standardrenten[1] lagen 2009 in Sachsen 91,0 % aller Altersrenten an Frauen und 42,7 % der Altersrenten an Männer.
 
Darüber hinaus ist in Sachsen eine starke regionale Differenzierung der Altersrentenzahlbeträge zu beobachten, in denen sich die Unterschiede in der Wirtschafts- und Beschäftigungsstruktur niederschlagen. So erzielen Altersrentner/-innen, die ihre Rentenanwartschaften an qualifizierten Industriestandorten (z.B. Bergbau, Maschinen- und Fahrzeugbau) oder in Verwaltungs-, Kultur- oder Wissenschaftszentren erworben haben, durchschnittlich höhere Renteneinkommen als jene, deren Wohnorte/Kreise von einer Wirtschafts- und Beschäftigungsstruktur der Landwirtschaft oder der Leichtindustrie geprägt waren bzw. vom Dienstleistungsgewerbe getragen wurden. So lagen die Zahlbeträge der Altersrenten von Männern in allen kreisfreien Städten zwischen 101,1 % und 106,6 % und von Frauen zwischen 100,6 % und 105,4 % in den kreisfreien Städten Dresden, Chemnitz und Leipzig sowie im Landkreis Bautzen und im Vogtlandkreis über dem Landesdurchschnitt (Männer = 1.080 Euro und Frauen = 705 Euro).

Die ungleich höhere Bedeutung der gesetzlichen Renten für das Alterseinkommen in Ostdeutschland gegenüber Westdeutschland spiegelt sich im Vergleich der Haushaltseinkommen von Seniorenhaushalten wider. Während den durchschnittlichen Bruttohaushaltseinkommen der Senioren in den alten Bundesländern neben gesetzlicher Rente nennenswerte Einnahmenanteile aus Vermögen, aus Pensionen, aus der Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes oder aus Betriebsrenten, aus privaten Unterstützungen, aus selbstständiger oder unselbstständiger Arbeit zufließen, bewegen sich solche Zuflüsse in den neuen Bundesländern auf wesentlich geringerem Niveau. Sie erreichen bei den Einnahmen aus selbstständiger oder unselbstständiger Arbeit 43 %, aus Vermögen 37 %, aus Pensionen 0 %, aus Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes 10 %, aus Betriebsrenten 6 % und aus privaten Unterstützungen 46 % des Niveaus der Seniorenhaushalte aus den alten Bundesländern. Einzig bei den Renteneinnahmen übertreffen die Seniorenhaushalte-Ost die Seniorenhaushalte-West um 30 %. Insgesamt ergibt sich zwischen den Bruttohaushaltseinkommen der Seniorenhaushalte Ost/West ein Abstand von -29 % zu Ungunsten der Ost-Senioren.

Entwicklungstrends zu mehr Altersarmut offenbaren sich schon heute im Zusammenhang mit dem defizitären Aufbau von Rentenanwartschaften in der Erwerbsphase. Vor allem die Verbreitung von prekären Arbeitsverhältnissen in Sachsen, die Ausweitung des Niedriglohnsektors im Lande sowie die langfristige Arbeitslosigkeit mit einem über Jahre um 70 % schwankenden Anteil der Langzeitarbeitslosen (74,5 % - August 2011) reißen erhebliche Lücken in die individuellen Rentenanwartschaften, die insbesondere für ältere Arbeitnehmer/-innen nicht mehr ausgleichbar sind und ein Armutsrisiko für das Alter begründen.

Für die konkret Betroffenen erwachsen im Vergleich zu sozialversicherungspflichtiger, tariflich entlohnter Vollzeitbeschäftigung aus

  • zu Beitragsminderungen führender Beschäftigung in Niedriglohnbereichen[2] und prekären Arbeitsverhältnissen, durch Arbeitslosigkeit bedingte Erwerbslücken,
  • durch Beitragsausfälle verursachte Sicherungslücken bei Langzeitarbeitslosigkeit bis hin zum Komplettausfall von Rentenversicherungsbeiträgen für Hartz IV-Empfänger ab 2011

nur geringe, zum Teil überhaupt keine Rentenanwartschaften und schlagen sich zunehmend in sinkenden Rentenzahlbeträgen nieder. Das betrifft in Sachsen von allen Erwerbstätigen 17 %, die als geringfügig Beschäftigte (14,5 %) und kurzfristig Beschäftigte (2,3 %) nicht sozialversicherungspflichtig sind, aber auch ca. 20 % der sozialversicherungspflichtigen Erwerbstätigen, die als Teilzeitbeschäftigte oder Midijobber gegenüber Vollzeitbeschäftigten geringere Löhne erhalten, was zu anteiligen Beitragsausfällen und Lücken in den Rentenanwartschaften führt.       

Unter Zugrundelegung der Sachverhalte, dass in Sachsen längerfristig die Arbeitslosenquote bezogen auf alle zivilen Erwerbspersonen zwischen 13,7 (Jan. 2009) und 10,2 (August 2011) lag, seit 2009 zwei Drittel aller Arbeitslosen Langzeitarbeitslose nach SGB II (Hartz IV) mit zwischen 2005 und 2010 Minimalbeiträgen zur GRV und seit 2011 ohne jegliche rentenrelevanten Leistungen sind, der Wiedereinstieg in die Erwerbstätigkeit nach Arbeitslosigkeit überwiegend in prekäre Arbeitsverhältnisse mit Niedriglohn führt, ist bezüglich der Rentenanwartschaften künftig von einer Zunahme der Erwerbslücken und Betragsausfälle in den Versicherungsbiographien künftiger Rentner auszugehen. Damit werden die gesetzlichen Renten als Hauptquelle der Alterseinkommen geschmälert und Tendenzen der Altersarmut absehbar gestärkt.

Neben den Entwicklungen auf dem Arbeitsmarkt, die dadurch geringeren Möglichkeiten, privat für das Alter vorsorgen zu können, verursachen insbesondere die Veränderungen der gesetzlichen Rentenzugangsbedingungen und die Einleitung einer bis 2030 fortschreitenden Absenkung des Rentenniveaus (vor Steuern) von derzeit 52 % auf 43 % im Jahre 2030 in gravierender Weise einen Anstieg von Altersarmut. Die Eingriffe in das Rentenrecht wie die Beschränkung der Rentenzugangsbedingungen, die Anhebung der Altersgrenze und die Einführung der Abschläge, die Implementierung des  Riester- und des Nachhaltigkeitsfaktors in die Rentenanpassungsformel, die Heraufsetzung der Regelaltersgrenze auf 67 Jahre und die Einführung eines Nachholfaktors (§ 68a und 255e SGB VI) führten bzw. führen weiterhin zum Paradigmenwechsel von der Lebensstandardsicherung durch gesetzliche Rente zur Sicherung der Beitragsstabilität und Senkung der Lohnnebenkosten, zum Einstieg in den Ausstieg aus der paritätischen Rentenfinanzierung durch die staatlich geförderte Altersvorsorge (Riesterrente), zur Verlängerung der Lebensarbeitszeit; zur Beschränkung der rentenbegründenden Zugangsbedingungen und zur Minderung des Rentenniveaus.

Allein in Sachsen waren 2010 im Rentenzugang 60,7 % der Altersrente von Männern und 81,3 % von Frauen durch Abschläge betroffen. Dem lag bei Männern eine um 33 Monate und bei Frauen um 46 Monate vorzeitige Inanspruchnahme der Berentung wegen Alters zugrunde. Dabei folgt die Entwicklung in Sachsen dem Trend in den neuen Bundesländern. Hier sank der Anteil der Altersrenten von Männern mit Abschlägen im Rentenzugang von 68,1 % im Jahre 2005 auf 53,2 % im Jahre 2009 und in Sachsen von 70,3 % auf 54,3 %. Bei Frauen verläuft der Trend gegenläufig. Der Anteil der Altersrenten mit Abschlägen an Frauen stieg in den neuen Bundesländern seit dem Jahr 2006 (69,0 %) auf 77,7 % und in Sachsen im selben Zeitraum von 72,4 % auf 80,3 % an.

Die Auswirkung sowohl der durch Niedriglohn, prekäre Arbeitsverhält-nisse, Arbeitslosigkeit und Langzeitarbeitslosigkeit entstandenen Beitragsausfälle und Erwerbslücken in den Rentenanwartschaften der Versicherten als auch und insbesondere der gesetzlichen Veränderungen im Rentenrecht schlagen sich verstärkt seit dem Jahre 2000 bei Neurentnerinnen und Neurentnern im Berentungsfall in deutlich sinkenden Rentenzahlbeträgen nieder und verschlechtern die Einkommensposition der Altersrenten von Neurentner/-innen gegenüber den Rentenzahlbeträgen der Altersrenten im Rentenbestand. So sanken in Sachsen im Rentenzugang von 2000 bis 2009 die durchschnittlichen Zahlbeträge von Altersrenten an Männer um 61 Euro (6,4 %) und die der Frauen um 27 Euro (4,0 %). Die durchschnittlichen Zahlbeträge der Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit im Rentenzugang von 2000 bis 2009 sanken für Männer um 108 Euro (16 %) und für Frauen um 72 Euro (10,8 %). Die Einkommensposition der durchschnittlichen Rentenzahlbeträge der Altersrenten im Rentenzugang 2009 liegt für Männer bei 83,3 % und für Frauen bei 95,6 % der vergleichbaren Zahlbeträge im Rentenbestand.

Die angezeigten Entwicklungen ver-schlechtern die materielle Alterssicherung und verstärken das Armutsrisiko im Alter. Altersarmut erweist sich schon gegenwärtig nicht mehr nur als ein Zukunftsproblem. Für das Jahr 2009 hat das Statistische Bundesamt Armutsgefährdungsquoten für die ab 65-jährige Bevölkerung in Westdeutschland (12,5) in Ostdeutschland (9,8) und für Sachsen mit 9,0 ausgewiesen.[3] Für das Jahr 2010 wurde eine Armutsquote von 9,9 % für die ab 65-Jährigen festgestellt.[4]
Simulationen der künftigen Rentenentwicklung (DIW Berlin) zeigen, dass unter Fortbestand der ak-tuellen Beschäftigungslage und gesetzlichen Rahmenbedingungen bis 2038 vor allem in Ostdeutschland aufgrund des hohen Anteils an rentenrechtlichen Zeiten wegen Arbeitslosigkeit bzw. Ausfall von Rentenanwartschaften wegen Langzeitarbeitslosigkeit mit einem starken Rückgang der Rentenzahlbeträge zu rechnen ist.

Vor dem Hintergrund des gegenwärtig schon praktizierten gesetzlich geregelten Absenkens des Rentenniveaus und der individuell durch Arbeitslosigkeit entstandenen Lücken in den Erwerbsbiographien sowie der daraus resultierenden Destabilisierung der aktuellen und künftigen materiellen Alterssicherung durch sinkende gesetzliche Renten erweist sich die stufenweise Heraufsetzung der Regealtersgrenze von 65 auf 67 Jahre in keiner Weise für ältere Arbeitnehmer/-innen als eine Chance für zwei weitere Jahre Erwerbsbeteiligung zum erfolgreichen Aufbau weiterer Rentenanwartschaften. Vielmehr  unterstreichen die für die sozialversicherungspflichtige und damit rentenversicherte Beschäftigung älterer Arbeitnehmer/-innen für Ost- und Westdeutschland vorliegenden Daten eindeutig die im Altersverlauf nach wie vor zunehmenden Verschlechterungen. Dieser Trend trifft voll für die Entwicklung in Sachsen zu.

Die Erwerbsbeteiligung älterer Arbeitnehmer/-innen wird einerseits durch nicht altersgerechte Arbeitsbedingungen und hohe Arbeitsbelastungen charakterisiert. Andererseits werden Ältere in instabile Beschäftigungsverhältnisse an den Rand des Arbeitsmarktes abgedrängt, die für die Betroffenen mit individueller Dequalifizierung sowie mit Einkommenseinbußen und Verlusten hinsichtlich der sozialen Absicherung verbunden sind. Sie erzielten damit auch keine existenzsichernden Arbeitsentgelte und konnten damit auch nur defizitäre oder keine Rentenanwartschaften aufbauen. Vor allem die arbeitsmarktbedingten Schwierigkeiten Älterer beim Wiedereinstieg in die Erwerbstätigkeit nach Arbeitslosigkeit/Langzeitarbeitslosigkeit und die Ausgrenzung dieser Altersgruppe aus wichtigen Maßnahmen der Arbeitsförderung münden überwiegend in eine Inanspruchnahme einer abschlagsbelasteten Altersrente ein.

Um gegenwärtig und künftig Altersarmut in Deutschland zu vermeiden, erweist es sich als höchst dringlich, eine Abkehr von den bisherigen arbeitsmarkt- und rentenpolitischen Strategien einzuleiten und diese an den Erfordernissen einer lebensstandardsichernden Alterssicherung auszurichten.

Um heute 40-Jährigen am Ende ihres Erwerbslebens einen nicht von Altersarmut bzw. Grundsicherungsniveau bedrohten, sondern einen materiell abgesicherten Ruhestand unter Aufrechterhaltung ihres durch eigene Leistungen erworbenen Lebensstandards zu gewährleisten, muss ihnen eine Erwerbsphase mit sozialversicherungspflichtiger Vollbeschäftigung ermöglicht werden. Dazu müssten im Rahmen der Struktur- und Arbeitsmarktpolitik

  • die Gesamtheit der prekären Arbeitsverhältnisse - Zeitarbeit, Leiharbeit, Midijobs, befristete oder geringfügige Beschäftigung - in reguläre Arbeitsverhältnisse überführt werden;
  • durch die Einführung alle Bereiche umfassender gesetzlicher Mindestlöhne sowohl die aktuelle Existenzsicherung der in prekären Arbeitsverhältnissen stehenden Erwerbstätigen und deren individuellen Beitragsleistungen in die gesetzliche Rentenversicherung stabilisiert werden;
  • die über Jahre immer wieder gekürzten Leistungen der Bundesanstalt bzw. Bundesagentur für Arbeit für Arbeitslose zurückgenommen und für diesen Personenkreis reale Pflichtbeiträge gezahlt werden;
  • die Streichung jeglicher rentenrelevanter Leistungen für Langzeitarbeitslose ab 2011 unverzüglich zurückgenommen und durch eine armutsvermeidende Absicherung der Langzeitarbeitslosigkeit in der gesetzlichen Rentenversicherung ersetzt werden.

Neben den notwendigen Veränderungen auf dem Arbeitsmarkt und in der Arbeitsmarktpolitik wird eine Umkehr aus der jetzigen Rentenpolitik zwingend notwendig. Deshalb wird die Vermeidung von Altersarmut vor allem von folgenden grundsätzlichen Veränderungen im Rahmen der gesetzlichen Rentenversicherung abhängen:

  • Als Leistungsziel der gesetzlichen Rentenversicherung muss die Lebensstandardsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung politisch festgeschrieben werden.
  • Die Rentenentwicklung darf nicht länger von der Lohnentwicklung abgekoppelt werden. Um einen weiteren Wertverlust der Rentenanwartschaften der Versicherten und der aktuellen Rentenwerte auszuschließen, müssen die Dämpfungsfaktoren - Nachhaltigkeitsfaktor, Riesterfaktor und Nachholfaktor - aus der Rentenanpassungsformel entfernt werden.
  • Die gesetzlichen Renten als nach wie vor wichtigste Quelle der Alterseinkommen müssen im Interesse der Vermeidung von Altersarmut wieder die Funktion des Lohnersatzes im Alter erhalten. Ihre Finanzierung darf auch nicht teilweise durch Privatisierung allein den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern aufgezwungen werden, weil vor allem heute schon durch Armut Bedrohte zu privater Altersvorsorge aus existenziellen Gründen nicht in der Lage sind. Vielmehr kommt es den Betriebsrenten, der Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes und privater Altersvorsorge zu, die Lebensstandardsicherung durch die gesetzliche Rente zu ergänzen.
  • Die Verlängerung der Lebensarbeitszeit bis zum vollendeten 67. Lebensjahr darf nicht zum Preis von ansteigender Altersarbeitslosigkeit, Zunahme von abschlagsbelasteten Renten und noch mehr Niedrigrenten führen. Die aktuelle Arbeitsmarktlage für Ältere und die Entwicklung der Arbeitsbedingungen für Ältere gestatten nur einem geringen Anteil der ab 60-Jährigen eine Erwerbsbeteiligung in sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung (2009 = 23,4 %).
  • Sowohl aus Gründen der Gerechtigkeit als auch in Anbetracht der höheren Gefährdung durch Altersarmut im Osten wäre eine zügige Angleichung des aktuellen Rentenwertes Ost an den ak-tuellen Rentenwert West ein Beitrag zur Dämpfung der massenhaften Gefahr von Altersarmut im Osten.

 
 
 
[1]     Rente wegen Alters eines Versicherten mit durchschnittlichem Bruttojahresentgelt nach 45 anrechnungsfähigen Versicherungsjahren; nach Abzug des durchschnittlichen Eigenbeitrages der Rentner zur KVdR und zur PVdR (ab 1/95).
[2]     Vgl. Kalina, Thorsten/Weinkopf, Claudia: Weitere Zunahme der Niedriglohnbeschäftigung, IAQ-Report 2008-1 Hrsg.: Universität Essen-Duisburg, 2008.
[3]     Vgl. Statistisches Bundesamt: Sozialberichterstattung der Länder, Tabelle A1.1; veröffentlicht am 30.8.2010.
[4]     Vgl. Statistisches Bundesamt: Sozialberichterstattung der Länder, Tabelle A1.1; veröffentlicht am 22.9.2011.