Hinweise für externe Unternehmen, Handwerksbetriebe und Dienstleistende
Schön, dass Sie da sind.
Unsere Einrichtungen sind Orte des Wohnens, der Pflege, Therapie, Bildung, Arbeit und Begegnung. Damit sich alle Menschen bei uns wohl und sicher fühlen können, bitten wir Sie um einen achtsamen, freundlichen und respektvollen Umgang.
Vielfalt und ein wertschätzendes Miteinander sind für uns selbstverständlich. Wir freuen uns, wenn auch unsere Partner diese Haltung mittragen. Ebenso wichtig ist uns ein verantwortungsvoller Umgang mit Umwelt und Ressourcen.
Diese Hinweise gelten für unsere Pflegeeinrichtungen, Tagespflegen, Betreuungsdienste, Physiotherapien, Ergotherapien, die Akademie, die Geschäftsstelle und weitere Unternehmensstandorte. Je nach Tätigkeit und Standort können ergänzende Einweisungen erforderlich sein.
Vielen Dank für Ihre Unterstützung.
Bitte melden Sie sich vor Beginn Ihrer Tätigkeit bei der vereinbarten Ansprechperson oder in der Verwaltung an und nach Abschluss wieder ab.
In der Verwaltung oder bei Ihrem jeweiligen Ansprechpartner liegt eine Liste aus. Bitte dokumentieren Sie dort die Kenntnisnahme dieser Hinweise.
Stimmen Sie Arbeitsbereich, Dauer, mögliche Beeinträchtigungen und erforderliche Schutzmaßnahmen vor Beginn ab. Arbeiten mit besonderen Gefährdungen dürfen erst nach entsprechender Freigabe durchgeführt werden.
Das beauftragte Unternehmen stellt sicher, dass auch alle eingesetzten Mitarbeitenden und Nachunternehmen diese Hinweise kennen und beachten.
Ändern sich Tätigkeit, Arbeitsumfang oder Gefährdungen, unterbrechen Sie bitte die Arbeit und sprechen Sie das weitere Vorgehen mit Ihrer Ansprechperson ab.
Bitte begegnen Sie Bewohnerinnen und Bewohnern, Gästen, Patientinnen und Patienten, Teilnehmenden, Angehörigen und Mitarbeitenden freundlich, ruhig und respektvoll.
Stellen Sie sich bei einem direkten Kontakt kurz vor und erklären Sie verständlich, weshalb Sie vor Ort sind.
Pflege-, Betreuungs- oder therapeutische Aufgaben übernehmen ausschließlich unsere zuständigen Mitarbeitenden. Benötigt eine Person Unterstützung, wenden Sie sich bitte an unser Team.
Bewohnerzimmer und andere persönliche Bereiche sind geschützte Räume. Betreten Sie diese nur, wenn dies für Ihren Auftrag notwendig und vorher abgestimmt ist. Bitte klopfen Sie an und warten Sie eine Reaktion ab.
Persönliche Gegenstände, Schränke, Schubladen, Taschen, Unterlagen und Postsendungen dürfen nicht ohne ausdrückliche Abstimmung berührt oder geöffnet werden.
Einige Menschen in unseren Einrichtungen leben mit Demenz. Ungewohnte Personen, Geräusche oder Veränderungen können Verunsicherung auslösen.
Bitte sprechen Sie ruhig, langsam und in kurzen, verständlichen Sätzen. Stellen Sie sich vor und erklären Sie einfach, was Sie tun.
Vermeiden Sie Diskussionen, Korrekturen und Zurechtweisungen. Bitte führen, berühren oder halten Sie eine Person nicht eigenständig fest.
Wirkt jemand verunsichert, orientierungslos oder gefährdet, sichern Sie den unmittelbaren Arbeitsbereich und informieren Sie unsere Mitarbeitenden.
Türen und gesicherte Zugänge dürfen nicht unbeaufsichtigt offenbleiben. Werkzeuge, Schlüssel, Maschinen, Chemikalien und Kleinteile müssen jederzeit sicher verwahrt werden.
Bitte nehmen Sie von Bewohnerinnen und Bewohnern oder anderen von uns begleiteten Personen keine Geldbeträge, Trinkgelder, Gutscheine, Geschenke, Wertgegenstände oder sonstigen persönlichen Vorteile an.
Lehnen Sie ein Angebot bitte freundlich ab, zum Beispiel:
„Vielen Dank, das ist sehr freundlich. Ich darf im Rahmen meiner Arbeit leider nichts annehmen.“
Wurde Ihnen bereits etwas übergeben, informieren Sie bitte umgehend Ihre Ansprechperson und geben Sie den Gegenstand oder Geldbetrag an die Ansprechperson.
Alle persönlichen Informationen, die Sie während Ihres Aufenthalts sehen, hören oder erfahren, sind vertraulich zu behandeln.
Unterlagen, Akten, Namenslisten, Dienstpläne, Bildschirme, Postsendungen und Datenträger dürfen nicht eingesehen, fotografiert, kopiert oder mitgenommen werden, sofern dies nicht ausdrücklich zu Ihrem Auftrag gehört.
Foto-, Video- und Tonaufnahmen sind nur nach vorheriger Genehmigung erlaubt. Das gilt auch für technische Aufnahmen, wenn Personen, Namen, Dokumente, Bildschirme oder persönliche Gegenstände erkennbar sein könnten.
Datenschutzvorfälle, verlorene Unterlagen oder versehentliche Einsichtnahmen sind sofort zu melden.
Bitte beachten Sie die am jeweiligen Standort geltenden Hygienevorgaben und die Hinweise unserer Mitarbeitenden.
Je nach Arbeitsbereich können Händedesinfektion, Schutzkleidung oder weitere Maßnahmen erforderlich sein.
Bei Fieber, akutem Erbrechen, Durchfall oder deutlichen Anzeichen einer ansteckenden Erkrankung nehmen Sie bitte vor dem Betreten der Einrichtung Kontakt mit Ihrer Ansprechperson auf.
Staub- und schmutzintensive Arbeiten müssen vorher abgestimmt und so abgeschirmt werden, dass angrenzende Wohn-, Pflege-, Therapie-, Behandlungs- oder Schulungsbereiche geschützt sind.
Arbeiten an Trinkwasser-, Sanitär-, Abwasser- oder Lüftungsanlagen dürfen nur nach vorheriger Abstimmung erfolgen.
Führen Sie nur Arbeiten aus, für die Sie beauftragt und qualifiziert sind.
Verwenden Sie geeignete und ordnungsgemäß geprüfte Arbeitsmittel. Die erforderliche persönliche Schutzausrüstung ist durch das ausführende Unternehmen bereitzustellen und zu tragen.
Je nach Tätigkeit können insbesondere Sicherheitsschuhe, Handschuhe, Schutzbrille, Gehör- oder Atemschutz, Warnkleidung, Schutzhelm oder Absturzsicherung erforderlich sein.
Sichern Sie den Arbeitsbereich so ab, dass niemand gefährdet wird. Kabel, Leitern, Geräte und Materialien dürfen keine Stolper-, Schnitt-, Quetschoder sonstigen Gefahren verursachen.
Anlagen, Leitungen, Aufzüge, Türen, Brandmelde-, Ruf-, IT- oder Sicherheitssysteme dürfen nur mit ausdrücklicher Freigabe bedient, abgeschaltet oder verändert werden.
Werkzeuge und Arbeitsmaterialien wie beispielsweise Maschinen, Chemikalien, Schlüssel, Kabel, Leitern, Schrauben, Nägel und sonstige Kleinteile dürfen nicht unbeaufsichtigt oder frei zugänglich liegen bleiben.
Das gilt auch bei kurzen Pausen oder Arbeitsunterbrechungen. Arbeitsmittel sind sicher zu verwahren oder der Bereich ist zuverlässig abzusperren.
Flucht-, Rettungs- und Verkehrswege, Türen und Zugänge müssen frei bleiben.
Bitte gehen Sie sorgfältig mit unseren Räumen und der vorhandenen Ausstattung um.
Schützen Sie empfindliche Böden, Wände, Türen und Möbel vor Schmutz und Beschädigungen. Verwenden Sie bei Bedarf geeignete Abdeckungen, Schutzmatten oder Unterlagen.
Möbel, Maschinen, Leitern und schwere Gegenstände dürfen nicht über den Boden gezogen oder geschoben werden. Bitte heben oder transportieren Sie diese mit geeigneten Hilfsmitteln.
Verschmutzungen oder Beschädigungen sind unverzüglich zu melden. Der Arbeitsbereich ist nach Abschluss sauber und frei von Rückständen zu hinterlassen.
Arbeiten mit erhöhtem Gefährdungspotenzial dürfen nur nach vorheriger Abstimmung und gegebenenfalls schriftlicher Freigabe beginnen.
Dazu gehören insbesondere:
- Schweiß-, Löt-, Schleif- und Trennarbeiten,
- Tätigkeiten mit offener Flamme oder Funkenflug,
- Elektroarbeiten,
- Arbeiten in der Höhe,
- Eingriffe in Brandmelde- oder Sicherheitssysteme,
- Abschaltungen technischer Anlagen,
- Arbeiten mit Gefahrstoffen,
- besonders laute, staubige oder geruchsintensive Tätigkeiten.
Flucht- und Rettungswege, Notausgänge, Feuerlöscher und Brandmelder müssen jederzeit frei zugänglich bleiben.
Brand- und Rauchschutztüren dürfen nicht verkeilt oder außer Funktion gesetzt werden.
Bei Brand, Unfall, Leckage oder einer anderen akuten Gefahr:
- Stellen Sie die Arbeit ein, soweit dies gefahrlos möglich ist.
- Warnen Sie gefährdete Personen.
- Informieren Sie unsere Mitarbeitenden.
- Wählen Sie bei Bedarf den Notruf 112.
- Verlassen Sie das Gebäude über die gekennzeichneten Fluchtwege.
- Benutzen Sie keine Aufzüge.
- Begeben Sie sich zum ausgeschilderten Sammelplatz
- Folgen Sie den Anweisungen unserer Mitarbeitenden und der Einsatzkräfte.
Begleiten oder evakuieren Sie Bewohnerinnen und Bewohner, Patientinnen und Patienten, Gäste oder Teilnehmende nur auf Anweisung unserer Mitarbeitenden.
Unfälle, Schäden, Rauchentwicklungen, Fehlalarme, Leckagen und andere Gefahren sind immer zu melden.
Einfahrten und Zufahrtswege müssen jederzeit für Rettungsdienst, Feuerwehr und andere Einsatzkräfte frei bleiben.
Stellen Sie dort weder Fahrzeuge noch Materialien, Maschinen, Container oder Geräte ab – auch nicht kurzfristig.
Nutzen Sie ausschließlich vorgesehene oder zugewiesene Stellflächen und fahren Sie auf dem Gelände langsam und aufmerksam.
Größere Anlieferungen, Gerüste, Container, Hebebühnen oder länger andauernde Be- und Entladungen sind vorher abzustimmen.
Bitte stimmen Sie besonders laute, staubige, geruchsintensive oder störende Arbeiten frühzeitig mit Ihrer Ansprechperson ab.
Ruhezeiten, Mahlzeiten, Pflege- und Therapieabläufe, Unterricht, Prüfungen und Veranstaltungen sind zu berücksichtigen.
Lärm, Staub, Erschütterungen, Gerüche und Abgase sind so gering und so kurz wie möglich zu halten.
Belasten oder verunsichern die Arbeiten eine Person erheblich, kann eine Unterbrechung oder Anpassung erforderlich sein.
Bitte unterstützen Sie uns dabei, Energie, Wasser und Materialien achtsam und sparsam einzusetzen.
Achten Sie insbesondere darauf,
- Licht, Geräte und Maschinen nur bei Bedarf zu betreiben,
- Fahrzeuge und Maschinen nicht unnötig im Leerlauf laufen zu lassen,
- Wasser und Materialien nur in der benötigten Menge zu verwenden,
- Verpackungen und Abfälle möglichst zu vermeiden,
- langlebige, reparierbare und schadstoffarme Produkte zu bevorzugen,
- lärmarme, staubarme und emissionsarme Verfahren einzusetzen,
- ungewöhnliche Gerüche, Leckagen und unnötige Energie- oder Wasserverluste zu melden.
Bitte trennen Sie Abfälle entsprechend den am jeweiligen Standort vorhandenen Sammelsystemen.
Abfälle, Verpackungen, Reststoffe und ausgebaute Materialien sind grundsätzlich durch das ausführende Unternehmen mitzunehmen und fachgerecht zu entsorgen, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
Unsere Abfallbehälter dürfen nur nach vorheriger Absprache genutzt werden.
Gefährliche Abfälle, Batterien, Elektroaltgeräte, Leuchtmittel, Chemikalien-, Farb- oder Ölreste sind getrennt zu sammeln und ordnungsgemäß zu entsorgen.
Abfälle und Flüssigkeiten dürfen nicht in Toiletten, Waschbecken, Bodenabläufe, Kanalisation oder Erdreich gelangen.
Gefahrstoffe dürfen nur in der erforderlichen Menge und nach vorheriger Abstimmung eingesetzt werden.
Behälter müssen eindeutig gekennzeichnet, verschlossen und gegen Umfallen, Auslaufen und unbefugten Zugriff gesichert sein. Sicherheitsdatenblätter müssen verfügbar sein.
Bei einem Stoffaustritt stellen Sie die Arbeit ein, sichern den Bereich und informieren unverzüglich Ihre Ansprechperson.
Eigene Reinigungs- oder Sicherungsmaßnahmen dürfen nur durchgeführt werden, wenn dies gefahrlos möglich ist und geeignete Ausrüstung vorhanden ist.
Rauchen ist nur in den dafür vorgesehenen Bereichen erlaubt.
Alkohol und berauschende Mittel dürfen während der Tätigkeit nicht konsumiert werden.
Personen, deren sichere Arbeitsfähigkeit beeinträchtigt ist, dürfen keine Arbeiten durchführen.
Wir bitten um ein professionelles, freundliches und rücksichtsvolles Verhalten.
Bitte hinterlassen Sie den Arbeitsbereich sauber, sicher und wieder vollständig nutzbar.
Entfernen oder sichern Sie Werkzeuge, Materialien, Verpackungen, Abfälle und Gefahrstoffe. Es darf nichts frei zugänglich oder unbeaufsichtigt zurückbleiben.
Stellen Sie Schutzvorrichtungen, Türen und technische Einrichtungen wieder ordnungsgemäß her.
Informieren Sie Ihre Ansprechperson über den Abschluss sowie über Schäden, Störungen, offene Arbeiten oder erforderliche Nachkontrollen.
Bei einer unerwarteten Gefährdung, einem Hygiene-, Datenschutz- oder Umweltvorfall ist die Arbeit zu unterbrechen und das weitere Vorgehen abzustimmen.