Die Pflege eines Angehörigen ist oft Schwerstarbeit. Für die meisten pflegenden Menschen bedeutet dies, sich rund um die Uhr auf die Bedürfnisse des anderen einzustellen. Für sich selber und für die Wahrnehmung wichtiger Termine bleibt dabei kaum noch Zeit.
Seit 1. Januar 2009 können pflegende Angehörige durch die sogenannte stundenweise Verhinderungspflege eine kurze Auszeit von der Betreuung nehmen. Während sie beispielsweise einen Arzt aufsuchen, zum Friseur gehen oder anderweitig verhindert sind, kann ein Mitarbeiter der Volkssolidarität die Betreuung des pflegebedürftigen Menschen übernehmen. Die Kosten dafür übernehmen nach Beantragung die Pflegekassen. Voraussetzung ist auf jeden Fall das Vorliegen einer Pflegestufe.
Bei der Beantragung der stundenweisen Verhinderungspflege sind die Mitarbeiter der Sozialstationen der Volkssolidarität gerne behilflich. Sie beraten aber auch zu anderen Unterstützungsmöglichkeiten sowie zu den sozialen Dienstleistungen, die vom Verein angeboten werden. Dazu gehört neben der ambulanten Pflege auch Hilfe im Haushalt, Essen auf Rädern, Hausnotruf, eine Tagesbetreuung speziell für an Demenz erkrankte Menschen, das Betreute Wohnen und vieles andere mehr.
Nähere Informationen erhalten Sie telefonisch unter den Chemnitzer Rufnummern 5385170 (Sozialstation Clausstraße 31), 281060 (Sozialstation Scheffelstraße 8) und 3804100 (Sozialstation Limbacher Straße 71b).